Bei einem retinalen Venenverschluss kann das Blut nicht mehr ungehindert durch die Vene abfließen. Die Blockade des venösen Abflusses entsteht häufig durch ein Blutgerinnsel (Thrombus), das sich in einer engen Stelle der Vene festsetzt. In anderen Fällen verursachen durch Arteriosklerose veränderte Arterien den Verschluss. Dort, wo sich diese veränderten Arterien mit Venen kreuzen, drücken sie die Vene so zusammen, dass kaum oder kein Blut mehr hindurchfließen kann.
Als direkte Folge steigt der Druck in den Augenvenen. Es können Netzhautblutungen, Flüssigkeitseinlagerungen (Ödeme), Gefäßwucherungen oder sogar Netzhautablösungen entstehen. Kommt es zu Flüssigkeitsansammlungen am Punkt des schärfsten Sehens in der Netzhautmitte (Makula), spricht man von einem Makulaödem. All dies beeinträchtigt das Sehvermögen. In schweren Fällen droht sogar die Erblindung.
Der retinale Venenverschluss wird nach Ausdehnung und Grad der Mangeldurchblutung (Ischämiegrad) unterschieden. Die Ausdehnung ist meist einfach festzustellen. Hierbei werden die Verschlüsse in einen zentralen Venenverschluss (ZVV), einen halbseitigen Venenverschluss (semi ZVV) und einen Venenastverschluss (VAV) unterteilt. Hinsichtlich des Grads der Mangeldurchblutung werden die Verschlüsse in ‘ischämisch’ und ‘nicht ischämisch’ eingeteilt.
Zu den bekannten Risiken für retinale Venenverschlüsse zählen Bluthochdruck, Zuckerkrankheit, Fettstoffwechselstörungen, Koronare Herzkrankheit, Blutbildveränderungen (Verklumpung des Bluts) sowie Augenkrankheiten (Grüner Star, Drusenpapille).